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   BGH, 15.12.2020 - VIII ZB 12/20   

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https://dejure.org/2020,44229
BGH, 15.12.2020 - VIII ZB 12/20 (https://dejure.org/2020,44229)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2020 - VIII ZB 12/20 (https://dejure.org/2020,44229)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - VIII ZB 12/20 (https://dejure.org/2020,44229)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Erinnerung gegen den Kostenansatz hinsichtlich Verletzung des Kostenrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66 Abs. 1
    Erinnerung gegen den Kostenansatz hinsichtlich Verletzung des Kostenrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.12.2017 - II ZB 25/16

    Statthaftigkeit der Erinnerung gegen die inhaltliche Richtigkeit der dem

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - VIII ZB 12/20
    Das Erinnerungsverfahren dient nicht dazu, eine vorangegangene Entscheidung im Hauptsacheverfahren - auch nicht die Kostenentscheidung - auf ihre Recht- oder Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - II ZB 25/16, BeckRS 2017, 139513 Rn. 10).
  • BGH, 19.07.2018 - VII ZR 269/14

    Entstehen der einfachen Gebühr durch die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - VIII ZB 12/20
    Über diese entscheidet beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - VII ZR 269/14, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 03.08.2015 - I ZB 32/15

    Erinnerung eines Schuldners gegen den Ansatz von Gerichtskosten

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - VIII ZB 12/20
    Die Eingabe des Antragstellers ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz auszulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. August 2015 - I ZB 32/15, juris Rn. 1 f.; vom 3. Juli 2008 - V ZB 38/08, WuM 2008, 623).
  • BGH, 03.07.2008 - V ZB 38/08

    Zurückweisung der Erinnerung des Beschwerdeführers gegen den Kostenansatz bei

    Auszug aus BGH, 15.12.2020 - VIII ZB 12/20
    Die Eingabe des Antragstellers ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz auszulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. August 2015 - I ZB 32/15, juris Rn. 1 f.; vom 3. Juli 2008 - V ZB 38/08, WuM 2008, 623).
  • BGH, 28.11.2023 - VIII ZB 58/23

    Zurückweisung der Erinnerung

    Mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG kann sich der Erinnerungsführer nur gegen den Kostenansatz selbst, also gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche wenden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2020 - VIII ZB 12/20, juris Rn. 5).
  • BGH, 21.11.2023 - VIII ZB 34/23

    Zurückweisung der Erinnerung

    Mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG kann sich der Erinnerungsführer nur gegen den Kostenansatz selbst, also gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche wenden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2020 - VIII ZB 12/20, juris Rn. 5).
  • BGH, 08.11.2023 - VIII ZB 39/23

    Erinnerung nur gegen Kostenansatz und nicht gegen Kostenbelastung!

    Mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG kann sich der Erinnerungsführer nur gegen den Kostenansatz selbst, also gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche wenden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2020 - VIII ZB 12/20, juris Rn. 5).
  • BGH, 29.08.2023 - VIII ZB 18/23

    Zurückweisung einer Kostenerinnerung

    Mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG kann sich der Erinnerungsführer nur gegen den Kostenansatz selbst, also gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche wenden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2020 - VIII ZB 12/20, juris Rn. 5).
  • BGH, 22.08.2023 - VIII ZB 25/23

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Das Erinnerungsverfahren dient nicht dazu, eine vorangegangene Entscheidung im Hauptsacheverfahren - demnach auch nicht die hier im Senatsbeschluss vom 6. Juni 2023 getroffene Kostengrundentscheidung - auf ihre Recht- oder Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2020 - VIII ZB 12/20, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 07.11.2023 - VIII ZR 124/23

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs

    Mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG kann sich der Erinnerungsführer nur gegen den Kostenansatz selbst, also gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche wenden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2020 - VIII ZB 12/20, juris Rn. 5).
  • BGH, 17.04.2023 - VIII ZB 103/22

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs (BGH)

    Mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG kann sich der Erinnerungsführer nur gegen den Kostenansatz selbst, also gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche wenden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2020 - VIII ZB 12/20, juris Rn. 5).
  • BGH, 10.05.2023 - VIII ZB 72/22

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG kann sich der Erinnerungsführer nur gegen den Kostenansatz selbst, also gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche wenden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2020 - VIII ZB 12/20, juris Rn. 5).
  • BGH, 03.07.2023 - VIII ZR 11/22

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG kann sich der Erinnerungsführer nur gegen den Kostenansatz selbst, also gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche wenden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2020 - VIII ZB 12/20, juris Rn. 5).
  • BGH, 17.05.2023 - VIII ZB 78/22

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs (BGH)

    Mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG kann sich der Erinnerungsführer nur gegen den Kostenansatz selbst, also gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche wenden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2020 - VIII ZB 12/20, juris Rn. 5).
  • BGH, 09.05.2023 - VIII ZB 12/23

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs (BGH)

  • BGH, 13.06.2023 - VIII ZB 62/22

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

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